Innenausschuss stuft Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina asylrechtlich als sichere Herkunftsländer ein

Quelle: Bundestag; hib Nr. 348 vom 02.07.2014

Der Innenausschuss hat grünes Licht für das Vorhaben der Bundesregierung gegeben, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina asylrechtlich als sichere Herkunftsländer einzustufen. Das Gremium billigte am 01.07.2014 gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/1528). Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen lehnte der Ausschuss zugleich einen Antrag der Linksfraktion ab, die geplante Einstufung nicht weiter zu verfolgen. Sie ziele vor allem auf Roma-Flüchtlinge ab, denn mehrheitlich seien die Asylsuchenden aus diesen Ländern Roma, heißt es in der Vorlage der Linksfraktion.

Nach dem Regierungsentwurf, der am 03.07.2014 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, ist seit der Aufhebung der Visumpflicht für Mazedonien und Serbien ab Ende 2009 sowie für Bosnien-Herzegowina ab Ende 2010 die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen. Von Januar bis März 2014 seien es 6.682 von 32.949 in Deutschland gestellten Asylerstanträgen und damit ein Fünftel aller Erstanträge gewesen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz nach der EU-Qualifikationsrichtlinie liegen laut Bundesregierung jedoch nur in wenigen Einzelfällen vor.

Nur durch die angestrebte gesetzliche Regelung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann der Begründung zufolge für Behörden und Gerichte verbindlich festgelegt werden, dass ein von einem Antragsteller aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien oder Serbien gestellter Asylantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen sei. Diese Vermutung könne der Asylbewerber widerlegen, indem er glaubhaft macht, dass in seinem Fall doch eine Verfolgung droht. Bei der Ablehnung eines unbegründeten Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ wird das Asylverfahren laut Bundesregierung erheblich beschleunigt.

Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich für Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, auf drei Monate verkürzt werden. Nach geltendem Recht kann laut Vorlage Asylbewerbern erst nach einer Wartefrist von neun Monaten die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden, während die Wartefrist für Ausländer mit einer Duldung ein Jahr beträgt. „Während dieser Zeiträume können Asylbewerber und Geduldete ihren Lebensunterhalt von vorneherein nicht selbst bestreiten“, schreibt die Bundesregierung. Sie erhielten, soweit sie hilfebedürftig sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

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