Roma-Flüchtlinge aus Serbien

Von Bastian Wrede

Im Frühjahr 2009 wurde auf Basis des Rückübernahmeabkommens zwischen Deutschland und Kosovo be- gonnen, die ersten Roma-Flüchtlinge in den Kosovo abzuschieben. Insgesamt 10.000 Roma sind von Abschiebung be- droht. Seither wurde viel über die Situa- tion der Roma im Kosovo berichtet. Ent- gegen der offiziellen Darstellungen konn- te durch Berichte des Europarates und des UNHCR, durch Studien von Unicef und lokalen NGOs sowie durch die Arbeit vie- ler engagierter Menschen gezeigt werden, dass Roma im Kosovo weiterhin diskrimi- niert werden, dass sie von wichtigen ge- sellschaftlichen Bereichen ausgeschlos- sen sind und dass Abgeschobene kaum eine realistische Chance auf »Reintegrati- on« haben. Roma aus dem Kosovo sind zwar immer noch von Abschiebung be- droht, aber es wurden zumindest Teiler- folge erreicht. Das Thema wird öffentlich diskutiert, in verschiedenen Bundeslän- dern hat es Erlasse gegeben, die zumin- dest »besonders schutzbedürftige Grup- pen« vor Abschiebung schützen und in Nordrhein-Westfalen gab es einen Ab- schiebungsstopp während des Winters.
Wenig beachtet wird dagegen die Situa- tion serbischer Roma-Flüchtlinge. Serbien wird seit dem Ende des Milosˇ evic ́ -Regimes als sicheres Land dargestellt. Viele Roma, die als Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutsch- land lebten, wurden seitdem abgescho- ben oder zur freiwilligen Rückkehr ge- drängt. Dabei ist die Situation für Roma in Serbien alles andere als entspannt. Die Mehrheit der schätzungsweise 500.000 Roma in Serbien lebt in Armut, viele von ihnen in Barackensiedlungen ohne Strom oder fließendes Wasser. Hierunter insbe- sondere auch 50.000 Roma, die aus dem Kosovo nach Serbien geflüchtet sind, so- wie Rückkehrer aus EU-Staaten.

KEIN SCHUTZ IN DEUTSCHLAND UND EUROPA

Nachdem Ende 2009 die Visumspflicht für serbische Staatsbürger in Europa abge- schafft wurde, sahen viele serbische Roma endlich eine Möglichkeit, Serbien zu ver- lassen. Tausende serbische Roma stellten seitdem Asylanträge, vor allem in Deutsch- land, Schweden und Belgien.

Die Reaktionen der EU und der Regierun- gen waren eindeutig: Bei den Flüchtlingen handele es sich um Armutsflücht- linge, die keine Chance auf Asyl hätten. Schnell wurde von »offensichtlichem Miss- brauch« und »Asylbetrug« gesprochen. Tatsächlich werden die Asylanträge serbi- scher Roma mehrheitlich sehr schnell als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt.

Familie K. (Eltern und drei minderjährige Kinder), ist im April 2010 aus einem Dorf in der Vojvodina im Norden Serbiens nach Deutschland geflüchtet. 2007 wurde das Haus der Familie im Rahmen einer Zwangsräumung abgerissen. Die Familie stand völlig mittellos auf der Straße. Da Miodrag K. nur als Saisonarbeiter etwas Geld mit Feldarbeit verdiente, hatte die Familie keine Möglichkeit eine neue Un- terkunft zu finden.
Gemeinsam mit anderen Familien, die ebenfalls von der Räumung betroffen waren, zogen sie auf das Gelände einer Müll-deponie am Rand des Ortes und bauten sich dort Hütten aus dem, was sie im Müll finden konnten. Auf der Deponie lebte die Familie in absoluter Armut. Sozialhilfe bekam sie nur im Winter. Die ungefähr 70,- Euro im Monat reichten aber nicht einmal für Lebensmittel. Manchmal bekamen deshalb nur die Kinder etwas zu essen.

Die katastrophalen Lebensumstände und die Diskriminierung führten auch dazu, dass die Kinder ihre Schulausbildung ab- brechen mussten. Die Eltern erklärten, die Kinder würden sich schämen, mit ihrer schmutzigen Kleidung in die Schule zu gehen. Auf Grund der äußeren Erscheinung und weil sie untereinander Romanes sprechen, würden sie in der Schule als »Zigeuner« beleidigt und verprügelt. Auslöser ihrer Flucht waren aber letztlich nicht die erbärmlichen Lebensumstände in der kleinen Siedlung auf der Deponie, sondern Angriffe durch serbische Nationalisten.

Schon als sie noch mitten im Dorf  lebten, waren die Skinheads manchmal aufgetaucht und hatten sie bedroht oder be- schimpft. Seit die Familie aber auf der Deponie lebte, kamen sie alle paar Tage. Kahlgeschorene Männer in Jeeps drohten, sie zu töten, wenn sie nicht verschwinden würden. Man wolle in Serbien keine »Zigeuner« haben.
Mit der Zeit wurden die Übergriffe gewalttätiger. Manchmal verprügelten sie Miodrag K. mit Knüppeln, mehrfach schlugen sie auch Melanija K. und die Kinder.
Miodrag K. informierte mehrfach die Polizei über die Angriffe und Bedrohungen. Beim ersten Mal kamen noch Polizisten und nahmen ihre Personalien auf. Als die Angriffe weitergingen und Miodrag K. erneut die Polizei rief, drohten die Polizisten ihm. Wenn er noch einmal anriefe, würde er Probleme mit ihnen bekommen.

Eines Tages im April 2010 fand die Familie ihre Hütte niedergebrannt vor. Nach einer kurzen Zwischenstation in Vrsac (Serbien) gelangte sie schließlich nach Deutschland.

Seit der Ablehnung der Asylanträge als »offensichtlich unbegründet«, befindet sich die Familie im Klageverfahren. Mela- nija K., die durch die jahrelangen Über- griffe mit hoher Wahrscheinlichkeit trau- matisiert ist und unter Angst- und Ver- folgungszuständen, Depressionen und Suizidgedanken leidet, ist in psychothe- rapeutischer Behandlung.

Der Fall der Familie K. ist durchaus kein Einzelfall, immer wieder berichten aus Serbien geflüchtete Roma von Zwangsräu- mungen, Angriffen und Bedrohungen durch nationalistische Gruppen und fehlendem Schutz durch die Polizei. Ursache dieser weitreichenden gesellschaftlichen Diskriminierung ist die Stigmatisierung und Ausgrenzung der Roma als »Zigeuner«, unter der sie seit Jahrhunderten zu leiden haben, und die immer wieder zu Gewalt gegen die Angehörigen dieser Minderheit führt.

Doch solange es keine Pogrome oder Massaker an Roma gibt, wird deren Situation offenbar in Deutschland als Normalität hingenommen. Dass Generationen von Roma keine Chance auf ein menschen- würdiges Leben haben, dass ihre Kinder auf Müllkippen geboren werden und wahrscheinlich dort leben und sterben werden, ist nicht genug. Selbst wenn Roma zum Ziel rechtsextremistischer Gewalttäter werden, wenn sie verprügelt, verjagt und vergewaltigt werden und die Polizei ihnen nicht zu Hilfe kommt, bekommen sie in Deutschland keinen Schutzstatus.

JEDER EINZELFALL KANN SCHUTZBEDÜRFTIG SEIN

Asylanträge serbischer Roma werden äußerst dürftig mit standardisierten Textbausteinen abgelehnt. Dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Ab- lehnung der Asylanträge regelmäßig da- mit begründet, dass Roma in Serbien »seit jeher am Rande der Gesellschaft und zum Teil unter elenden Verhältnissen« leben, ist gerade angesichts der spezifisch deutschen Verantwortung in höchstem Maße zynisch: Die Ermordung von mehr als 500.000 Roma in der Zeit des Nationalsozialismus, ist vielen Roma Familien noch schmerzhaft präsent.

Asylanträge von Roma-Flüchtlingen aus Serbien müssen unvoreingenommen und intensiv geprüft werden. Roma, die in Serbien gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt waren ohne Schutz von Polizei und Behörden erhalten zu haben, muss in Deutschland angemessener Schutz gewährt werden. Das ist das Mindeste, was ihnen die deutsche Gesellschaft schuldig ist.

FREIZÜGIGKEIT FÜR ROMA: WELCHE RECHTE HABEN SIE ALS UNIONSBÜRGER?

Durch die EU-Osterweiterung 2004 (u. a. Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) beziehungs- weise 2007 (Rumänien, Bulgarien) genießen Staatsangehörige der neuen EU-Staaten die Rechte als Unionsbürger. Wenn Roma aus diesen Ländern zu uns kommen, versuchen deutsche Behörden oftmals, sie schnellstmöglich wieder zurückzuschicken. Doch mit dem EU-Recht ist das nicht zu vereinbaren.

Als Unionsbürger haben sie das Recht, sich in der EU frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten (§ 2 Richtlinie über die Freizügigkeit 2004/ 38/EG). Das bedingungslose Aufenthaltsrecht gilt für drei Monate (§ 1 Abs. 5 FreizügG/EU). Wenn sie ausreichend krankenversichert sind und ihre Existenz sichern können, dürfen sie als Selbstständige tätig werden oder ein Studium aufnehmen. Als abhängig Beschäftigte dürfen Unionsbürger aus den neuen östlichen EU-Staaten erst nach einer Übergangszeit tätig werden, da Deutschland von einer Übergangsregelung Gebrauch gemacht hat (Ab 1. Mai 2011 genießen Staatsangehörige der 2004 der EU beigetretenen Staaten volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, Bürgerinnen und Bürger aus Rumänien und Bulgarien ab 1. Januar 2014.). Unionsbürger dürfen aber auch bleiben, wenn sie nicht am Erwerbsleben teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und Existenzmittel verfügen (§ 4 FreizügG/EU).

Roma aus EU-Staaten dürfen also weder einfach ausgewiesen noch abgeschoben werden. Wenn sie von Obdachlosigkeit bedroht sind, müssen sie wie Deutsche in einer Notunterkunft untergebracht werden.

 

 

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