ACHTUNG: Asylpaket II <==> Nichtberücksichtigung von Gutachten durch Psycholog/innen und Psychotherapeut/innen bei der Abschiebung

Am 3. Februar 2016 hat das Bundeskabinett verschärfte Asylregeln beschlossen.  Asylpacket II hier

Einige Kernpunkte:
– Beschleunigte Asylverfahren für Antragsteller/innen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten
– Bennenung nordafrikanischer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
– Familiennachzug subsidiär Geschützter für zwei Jahre ausgesetzt
– Abschiebungshindernisse abgebaut.

Eine Posttraumatische Belastungsstörung, an der viele Geflüchtete erkrankt sind, wird nunmehr nicht ohne weiteres als Abschiebungshindernis anerkannt. Fachkundige psychologische Gutachten erhalten keine Berücksichtigung bei der Durchführung einer Abschiebung. Lediglich qualifizierte ärztliche Bescheinigungen können eingereicht werden.

Die Psychotherapeutenkammer (PtK) Berlin fordert, dass psychotherapeutische Behandlung in das Asylverfahren integriert wird. In einer Pressemitteilung erläutert die PtK, dass die Orientierung der Finanzierung psychosozialer Hilfen nicht an der Bedürftigkeit, sondern am Status geflüchteter Menschen erflogt. Bei klarem Aufenthaltsstatus ist jedoch die Bewilligung der Kostenübernahme von Dolmetscher/innen nicht gedeckt. Die Nichtberücksichtigung von Gutachten durch Psycholog/innen und Psychotherapeut/innen bei der Abschiebung ist ebenfalls ein Kritikpunkt.

Weitere Kritik und Forderungen der PtK-Kommission zur psychosozialen Versorgung geflüchteter Menschen

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