Deutschland bekommt ein Integrationsgesetz. Es soll dazu beitragen, die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern: durch mehr Angebote an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Gleichzeitig beschreibt es die Pflichten Asylsuchender.
Die Bundesregierung hat mit dem neuen Integrationsgesetz das Asylrecht in ein Einwanderungsrecht umgewandelt.
Laut der Seite der Bundesregierung:
„Allein im letzten Jahr haben 476.649 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. Auch im Jahr 2016 und den folgenden Jahren sollen noch viele Menschen kommen, um hier vorübergehend oder dauerhaft zu leben und Teil unserer Gesellschaft zu werden.
Menschen, die laut der Bundesregierung eine gute Bleibeperspektive haben, sollen möglichst zügig in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Flüchtlinge ohne Perspektive auf Anerkennung als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte sollen mit Blick auf die Rückkehr in ihre Herkunftsländer adäquat gefördert werden. Die Integration ist zugleich Aufgabe jedes einzelnen nach Deutschland kommenden Menschen, des Staates und der Gesellschaft. Sie erfordert Eigeninitiative und Integrationsbereitschaft des Einzelnen sowie staatliche Angebote und Anreize. Mangelnde Integration führt mittel- und langfristig nicht nur zu gesellschaftlichen Problemen, sondern verursacht auch hohe Kosten.
Ziel ist es, die unterschiedlichen Voraussetzungen und Perspektiven der Schutzsuchenden zu berücksichtigen und dafür passende Maßnahmen und Leistungen anzubieten sowie im Gegenzug Integrations-bemühungen zu unterstützen und einzufordern, um eine schnelle und nachhaltige Integration zu ermöglichen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Erwerb der deutschen Sprache sowie einer dem deutschen Arbeitsmarkt gerecht werdenden Qualifizierung der betroffenen Menschen. Je früher damit begonnen wird, umso höher sind die Erfolgsaussichten. Der deutsche Arbeitsmarkt benötigt eine Vielzahl von Fachkräften. Dieser Bedarf kann auch durch die nach Deutschland kommenden schutzsuchenden Menschen teilweise abgedeckt werden. Zugleich profitieren auch die Gesellschaft und die Arbeitsmärkte der Herkunftsländer im Falle einer Rückkehr von in Deutschland erworbenen Qualifikationen.“
Weitere Information hier: Bundesregierung