Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) nahm am 1. August 2016 den Betrieb auf.
– Registrierung (von neu nach Berlin kommenden Geflüchteten)
– Leistungserteilung (gewährt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
– Unterbringung (sorgt für die Unterbringung von Geflüchteten Menschen)
Zentrale Anlaufstelle für neu eintreffende Flüchtlinge ab September 2016 nicht mehr die Turmstraße, sondern das neue Ankunftszentrum in Hangar 5 des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Die neuankommenden Flüchtlinge werden von hier an den zweiten Standort in der Bundesallee gebracht, dort finden auch die Erfassung der biometrischen Daten und der Abgleich mit polizeilichen Daten statt.
Serviceinfo des LAF an die Betreiber von
Flüchtlingsunterkünften zur neuen Verfahrensweise bei
a) Melderechtliche Angelegenheiten der Flüchtlinge
b) Verlängerungen des berlinpass für Flüchtlinge.
Info_Betreiber_Fluechtlingsbuergerämter