ASYL VON CHRISTEN: BAMF wegen Kopftuch-Praxis kritisiert

Ausgerechnet eine Muslimin mit Kopftuch bearbeitet Asylanträge verfolgter Christen. Problematisch findet das der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach. Die Nürnberger Behörde aber verteidigt diese Praxis.

Vor ein paar Tagen traf Wolfgang Bosbach in seinem Wahlkreis in Nordrhein-Westfalen eine Familie, die Asyl in Deutschland beantragt hatte. Die Menschen berichteten ihm davon, dass sie als Christen aus dem Irak geflüchtet waren, aus Angst vor gewaltbereiten Islamisten. Bosbach, der sich als Innenpolitiker schon lange mit dem Thema Asyl beschäftigt, hörte zu.

Schließlich erzählten sie ihm von den Stunden, als sie ihren Asylantrag in einer der vielen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellten. Den Irakern saß demnach beim Stellen des Antrags eine BAMF-Mitarbeiterin mit Kopftuch gegenüber. Ausgerechnet sie also sollte darüber entscheiden, ob die Christen hierzulande einen Schutzstatus erhalten werden.

Insgesamt rund 97.000 Iraker stellten im vergangenen Jahr einen Asylantrag in Deutschland. Der Irak ist damit eines der Hauptherkunftsländer. Im Monat Januar waren 64,6 Prozent der Asylanträge von Irakern erfolgreich. Die Familie, die mit Wolfgang Bosbach sprach, wurde jedoch abgelehnt. Die Iraker erzählten ihm, dass sie sich benachteiligt fühlten, weil ausgerechnet über ihren Antrag jemand mit Kopftuch zu entscheiden hatte.

Wolfgang Bosbach kann das nachvollziehen. Wenn diese Christen ihr „Verfolgungsschicksal einer Kopftuch tragenden Muslima schildern müssen, dann habe ich Verständnis für die Besorgnis der Antragsteller, dass über ihren Antrag möglicherweise nicht ausschließlich objektiv und vorurteilsfrei entschieden werden könnte“, sagt der Innenexperte.

Seiner Meinung nach kommt es in solchen Fällen nicht darauf an, ob die zuständige Mitarbeiterin „tatsächlich befangen ist oder nicht“. Es zähle lediglich, „ob die Antragsteller Grund zu der Befürchtung haben, dass über ihren Antrag möglicherweise nicht objektiv entschieden werden könnte“.

Eine solche Befürchtung wiederum sei in solchen Fällen „meiner Überzeugung nach nicht völlig unbegründet“, sagt Bosbach. „Deshalb ist es für mich unverständlich, warum nur Muslime im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darüber entscheiden sollen, ob Christen, die vor radikalen Muslimen geflohen sind, in der Bundesrepublik Deutschland ein Bleiberecht erhalten oder nicht.“

„Frauen dürfen am Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen“

Für das Bundesamt mit Hauptsitz Nürnberg sind solche Diskussionen nicht neu. Im vergangenen Sommer antwortete der damalige BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise in einem Interview auf die Frage, ob man etwa bei einem Praktikum in einer öffentlichen Einrichtung das Kopftuch abzulegen habe: „Nein, das halte ich nicht für sinnvoll. Wenn sich das Tragen eines Kopftuchs nicht in einem Verhalten niederschlägt, das unseren Werten widerspricht, dann ist das als Kleidungsstück in Ordnung.“ Dann habe er kein Problem damit, sagte Behörden-Chef Weise.

Vollverschleierter Talk-Gast sorgt für Empörung
Bei „Anne Will“ wurde über den Islam diskutiert. Zu Gast war auch Nora Illi, Frauenbeauftragte des „Islamischen Zentralrats Schweiz“. Die vollverschleierte Frau sorgte mit ihren Thesen für viel Aufregung.

Quelle: Die Welt
Ähnlich lautet die Antwort, die das BAMF gibt, wenn es auf den geschilderten Fall angesprochen wird. „Grundsätzlich gilt: Frauen dürfen am Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen, und der Arbeitgeber kann das nur einschränken, wenn es sachliche Gründe dafür gibt wie beispielsweise Sicherheit am Arbeitsplatz, Störung des Betriebsfriedens etc.“, erklärte eine Sprecherin.

Bosbach überzeugt das nicht. „Offensichtlich ist es für das BAMF kein ,sachlicher Grund’, wenn Asylbewerber befürchten, dass die Interviewerinnen oder Entscheiderinnen beim BAMF ihren Antrag nicht völlig unbefangen, neutral und frei von Vorurteilen prüfen könnten“, sagt der Abgeordnete. „Diese Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.“

Iraker haben Klage gegen Entscheidung eingereicht

Doch auch die dem BAMF übergeordnete Behörde, das Bundesinnenministerium, vertritt diese Position, wie das Haus von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf Nachfrage mitteilte. In einem Erlass aus dem Jahr 2014 zu der „Frage des religiös motivierten Tragens eines Kopftuches von Beamtinnen oder weiblichen Tarifbeschäftigten“ heißt es: Das Grundgesetz überlasse es „dem Einzelnen grundsätzlich, selbst zu entscheiden, welche religiösen Symbole er anerkannt und verehrt und welche er ablehnt“. Das Kopftuch sei, anders als das christliche Kreuz, zwar nicht „aus sich heraus ein religiöses Symbol“, steht in dem Erlass. „Im Zusammenhang mit der Person, die es trägt, und mit deren sonstigem Verhalten kann es jedoch eine vergleichbare Wirkung entfalten.“

Für den Bereich der Bundesverwaltung bestehe „weder eine beamtenrechtliche noch eine tarifrechtliche Regelung, die das Tragen sichtbarer religiöser oder weltanschaulicher Symbole“ untersage. Das Fazit lautet schließlich: „Zur Gewährleistung einer einheitlichen Verfahrensweise im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums ist daher das religiös motivierte Tragen eines Kopftuches zu gestatten.“

Nach Angaben von CDU-Innenexperte Bosbach haben die Iraker mittlerweile Klage gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Migration eingelegt. Er sagt, sie befürchteten, dass „über ihre Klage jetzt auch noch von einer Richterin entschieden wird, die ebenfalls ein Kopftuch trägt“.

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