Gesetzentwurf in NRW: Wahlrecht für Nicht-EU-AusländerInnen
Im Februar 2017 wurde im Hauptausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen beschlossen, dem Plenum die Annahme eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung für das Land NRW zu empfehlen.
Diese Änderung trägt den Titel „Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU AusländerInnen“. Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der Piraten überstimmten CDU und FDP, die gegen den Gesetzentwurf stimmten.
Das Gesetz würde erst am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen bestünde lediglich aus dem folgenden Satz:
„Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben.“
Die Änderung der Verfassung ist noch nicht beschlossen. Dafür wäre im Plenum eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Diese käme dann zustande, wenn zusätzlich zu SPD, Grünen und Piraten einige CDU- oder FDP-Abgeordnete für die Änderung stimmen würden.
siehe auch Artikel von Vera Lengsfeld