Gericht zu Flüchtling mit Merkel-Selfie: Facebook muss Hasspostings nicht aktiv suchen

Welche Verantwortung trägt Facebook bei Hasspostings? Ein Flüchtling, der nach seinem Merkel-Selfie als Terrorist verunglimpft wird, ist vor Gericht gezogen. Jetzt hat das Landgericht Würzburg eine erste Entscheidung getroffen.

Der Flüchtling Anas Modamani aus Syrien ist auf Facebook immer wieder als Terrorist verunglimpft worden, deswegen entschied er, juristisch dagegen vorzugehen. Am Dienstag gab es nun die erste Entscheidung in seinem Fall: Das Landgericht Würzburg lehnte es ab, eine einstweilige Verfügung gegen Facebook zu erlassen, die Modamanis Anwalt gefordert hatte. Das Landgericht hatte sich unter anderem mit der Frage beschäftigt, ob das Netzwerk alle Beiträge suchen und löschen muss, in denen Modamani verunglimpft wird.

Der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer begründete sein Urteil damit, dass sich Facebook die Verleumdungen von Dritten nicht zu eigen gemacht habe – es seien Inhalte der Nutzer. Deshalb könne das Netzwerk nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden.

Anas Modamani war bekannt geworden, weil er in seinen ersten Wochen als Flüchtling in Deutschland ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel aufnahm. Bilder von dieser Szene gingen um die Welt und wurden fortan auf Facebook immer wieder für Hetze und Verleumdungen missbraucht.

Bildmontagen auf Facebook brachten den Syrer sowohl mit dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt als auch mit einem brutalen Angriff auf einen Obdachlosen in München in Verbindung. Die Verbindungen waren frei erfunden, Modamani hatte mit den Vorfällen nichts zu tun. (mehr dazu hier).

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