Der Senat hat eine berlinweite Regelung zur Erteilung des WBS verabschiedet. Nun reicht verbindlich nach positivem BAMF-Bescheid mit Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärem Schutz das Schreiben der Ausländerbehörde mit der Bestätigung der Aufenthaltserlaubnis aus, um den WBS beantragen zu können. Der elektronische Aufenthaltstitel ist nicht mehr alleinige Voraussetzung.
Information hier