Gesetz ist beschlossen: Eingeschränktes Burka-Verbot in Bayern

Verschleierte TraurigkeitGesichtsschleier wie Burka und Nikab sind in Bayern ab dem 1. August in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verboten.

Der Landtag billigte am Donnerstag mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern den entsprechenden Vorstoß der Staatsregierung. Gesichtsschleier sind damit künftig unter anderem für Beamte und Angestellte im Öffentlicher Dienst, an Hochschulen und Schulen, in Kindergärten und Kinderkrippen sowie in Wahllokalen verboten. Gemeinden haben zudem freie Hand, Burka und Nikab bei Vergnügungsveranstaltungen oder Massenansammlungen in Einzelfällen zu verbieten.

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