Wohnen
Wohnungssuche und Umzug
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen, ist das Internet die erste Informationsquelle. Dort gibt es Anbieter, die sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern spezialisiert haben. Viele Zeitungen veröffentlichen auf ihrer Internetseite ebenfalls Wohnungsanzeigen.
Anzeigen in Zeitungen
Auch ein Blick in die eigentliche Zeitung lohnt sich. Erkundigen Sie sich vorher bei Nachbarn, Bekannten oder direkt bei der Zeitung, an welchem Wochentag die Wohnungsanzeigen erscheinen – häufig stehen sie in der Wochenendausgabe.
Wenn Sie etwas Passendes gefunden haben, müssen Sie mit der Vermieterin beziehungsweise dem Vermieter oder der Verkäuferin beziehungsweise dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Bei den Angeboten ist entweder eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse angegeben. Manchmal sind Kennziffern oder Kennbuchstaben aufgeführt – sogenannte Chiffren. Auf eine Anzeige mit Chiffre müssen Sie schriftlich antworten und einen Brief an die Zeitung schicken. Dieser wird dann automatisch an die Vermieterin oder den Vermieter beziehungsweise die Verkäuferin oder den Verkäufer weitergeleitet. Vergessen Sie nicht, die entsprechende Chiffrenummer auf dem Briefumschlag und in Ihrem Brief zu nennen.
Hilfe vom Wohnungsamt
Das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde kann Ihnen bei der Wohnungssuche auch weiterhelfen. Häufig werden dort Wohnungen direkt vermittelt. Ist das nicht der Fall, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnungsamtes Ihnen zumindest mit nützlichen Adressen und Informationen weiterhelfen.
Einen Immobilienmakler beauftragen
Sie können auch die Hilfe von Immobilienmaklerinnen und Immobilienmaklern in Anspruch nehmen. Diese vermitteln gegen Bezahlung Wohnungen und Häuser. Kontaktadressen hierfür finden Sie in Branchenverzeichnissen und örtlichen Telefonbüchern.
Hervorhebung als Achtung: Hinweis
Wenn Sie eine Immobilienmaklerin oder einen Immobilienmakler beauftragen, können bei der Vermietung Kosten in Höhe von maximal zwei Monatsmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer auf Sie zukommen. Beim Kauf beträgt die Maklerprovision in der Regel drei bis sechs Prozent des Kaufpreises zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Was kommt nach dem Umzug?
Wohnsitz ummelden
Sobald Sie eine neue Wohnung und damit auch eine neue Adresse haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde in Ihrer Gemeinde mitteilen. Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin stellt Ihnen eine nötige Bescheinigung aus. Wenn Sie sich zu spät ummelden, müssen Sie eventuell eine Strafe von bis zu 1000 Euro bezahlen. Eine verspätete Ummeldung kann unter Umständen auch negative Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus haben.
Nachsendeauftrag erteilen
Wenn Sie umgezogen sind, sollten Sie der Post einen Nachsendeauftrag erteilen. Ihre Briefe und Pakete werden dann für einen vereinbarten Zeitraum automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet. Dieser Service kostet jedoch eine Gebühr. Die Zeit, in der der Nachsendeauftrag läuft, sollten Sie auch nutzen, um Banken, Versicherungen, Ämter etc. über Ihren Umzug zu informieren.
Telefon ummelden
Wenn Sie ein Festnetztelefon haben, sollten Sie daran denken, es rechtzeitig vor Ihrem Umzug um- oder abzumelden.
Unterstützung vom Staat
Sozialwohnungen
In den meisten Städten und Gemeinden gibt es Sozialwohnungen, die vom Staat gefördert werden, um eine preiswerte Miete zu ermöglichen. Diese Wohnungen dürfen deshalb nur an bedürftige Bevölkerungsgrup pen vermietet werden. Um eine solche Wohnung mieten zu können, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, können Sie den Wohnberechtigungsschein bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen. Zuständig ist meist das Wohnungsamt.
Hervorhebung als Achtung: Hinweis
Ein Wohnberechtigungsschein gilt nur befristet. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um eine Verlängerung!
Wohngeld
Als Mieterin oder Mieter haben Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. Ob und in welcher Höhe Sie diesen Mietzuschuss bekommen, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe Ihres Gesamteinkommens und der Höhe der Miete ab.
Tipp
Ob und wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, können Sie mit einem Wohngeldrechner ausrechnen. Mehrere Bundesländer bieten einen solchen Wohngeldrechner im Internet an Link zum Wohngldrechner: HIER
Auch die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Häusern, in denen sie selbst wohnen, können einen staatlichen Zuschuss bekommen, den so genannten Lastenzuschuss. Der Lastenzuschuss hängt ab von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des monatlichen Gesamteinkommens sowie der zu berücksichtigenden Belastung. Weitere Informationen und die nötigen Formulare erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Hervorhebung als Adresse: Informationen vor Ort
Hier können Sie sich an Ihrem Wohnort weiter informieren:
- Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Wohnungsamt
- Tageszeitung
- Anzeigenblätter
- Immobilienmakler (im Vermittlungsfall kostenpflichtig)
- Internet.
Tabelle 2018 Wohnen: