Übersicht zu den geltenden Länderregelungen (2017) hinsichtlich der Schulpflicht in Bezug auf geflüchtete Kinder und Jugendliche und daraus folgend deren Zugang in die Schule.
Für Bayern beachten Sie bitte die Informationen zur Rechtsprechung -> erfolgreiche Klage, d. h. Kinder von Transitzentren dürfen die Schule besuchen.
Zusammengestellt von der Abteilung Migration und Internationale Kooperation des Paritätischen Gesamtverbands.
Hier der Link zum Deutschen Institut für Menschenrechte mit einer interaktiven Bundesländerkarte: http://landkarte-kinderrechte.de/zugang_schule.html