Weitere Standortvorschläge für Modulare Unterkünfte in den Berliner Bezirken

Weitere Standortvorschläge für Modulare Unterkünfte in den Berliner Bezirken
Pressemitteilung vom 14.02.2018

Die Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales, für Finanzen und die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilen mit:

Der Senat hat nach Abstimmung mit den Bezirken Vorschläge für neue Standorte entwickelt, die für den Bau weiterer Modularer Unterkünfte (MUF) geeignet sind. Die entsprechende Vorlage von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen und der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, hat der Senat auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Von den 60 MUFs, die im Rahmen des Senatsbeschlusses vom 23. Februar 2016 avisiert wurden, sind bereits zehn fertiggestellt. 19 MUFs befinden sich derzeit in der Umsetzung. Senat und Bezirke haben sich darauf verständigt, dass weitere Standorte notwendig sind, um den hohen Bedarf an Kapazitäten langfristig zu decken.

Der heutige Beschluss sieht vor, dass pro Bezirk jeweils zwei Standorte realisiert werden sollen. Bei der Auswahl von Standorten werden vorrangig Grundstücke berücksichtigt, die im Vermögen der Bezirke, im Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds und im Eigentum des Bundes sind. Hinzu kommen Grundstücke landeseigener Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften. Die neuen MUFs sind für die Wohnraumversorgung von Bedeutung, da diese zunächst für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt und später dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Der Senat stärkt damit das Angebot an öffentlichem Wohnraum. Den Bau der MUFs übernehmen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Integrationssenatorin Elke Breitenbach: „Immer noch leben rund 19.600 Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften und 2.180 in Notunterkünften. Ihr Bedarf an Wohnungen ist unverändert groß. Der heutige Beschluss zeugt vom gemeinsamen Willen von Senat und Bezirken, mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Wohnungssuchenden zu schaffen. Denn die MUFs sollen später vielseitig genutzt werden, zum Beispiel als integrative Wohnprojekte. Vor allem aber können die modularen Bauten Menschen mit wenig Einkommen bezahlbaren Wohnraum bieten.“

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: „Die Unterbringung von Flüchtlingen stellt uns vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass wir mit der Entscheidung, modulare Unterkünfte zu bauen, den richtigen Weg eingeschlagen haben. Auch wenn es über die Standorte in den letzten zwei Jahren rege Diskussionen gab – es hat sich gezeigt, dass diese Projekte richtig und wichtig sind. Mit dem Bau stellen wir nicht nur die adäquate Unterbringung von Flüchtlingen in Berlin sicher, sondern treffen auch notwendige Vorkehrungen für die künftige Wohnraumversorgung.“

Dazu Senatorin Katrin Lompscher: „Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die gemeldeten Grundstücke in zwei Quickchecks – abgestuft nach den Prioritäten der Bezirke – auf ihre Eignung übergeprüft. Die nun vorliegende Standortliste enthält die Grundstücke, die sich in diesem Prüfverfahren als am besten geeignet erwiesen haben. In strittigen Einzelfällen haben die Bezirke die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Beschlussfassung, Alternativflächen vorschlagen. Diese werden dann durch den Quickcheck kurzfristig geprüft und im Falle ihrer Eignung vorrangig umgesetzt. Wenn die MUFs zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr für die Unterbringung von Geflüchteten benötigt werden, können sie, aufgrund der modularen Bauweise, mit nur geringen Umbaumaßnahmen, als Wohnungsstandorte genutzt werden. Dies ist nachhaltig und leistet einen Beitrag für die Wohnraumversorgung der Berlinerinnen und Berliner.“

http://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/nachrichten/artikel.675692.php

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