Bundesrat stimmt Gesetzgebung zu: Familiennachzug vorläufig bis 31.07.2018 für Geflüchtete mit subsidiärem Asylstatus ausgesetzt

Der Bundesrat stimmte heute erwartungsgemäß der Gesetzgebung des Bundestages vom 1.2.2018 zu.

Demzufolge bleibt der Familiennachzug vorläufig bis zum 31.07.2018 für Geflüchtete mit subsidiärem Asylstatus ausgesetzt.

Somit dürfen monatlich 1000 Ehepartner und Kinder subsidiärer Flüchtlinge, oder Eltern von minderjährigen Geflüchteten nachziehen.

Hierzu liegt noch gar keine Gesetzgebung vor. Sicherlich wird es auch sehr schwierig sein, hierfür Regeln festzulegen und den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.

Wir erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht hier nach einer entsprechenden Gesetzgebung einschreitet.

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