Freiwillige Rückkehr: Bis zum 31.12.2018 bis zu zwölf Monate zusätzlich Wohnkosten sichern.
- Lassen Sie sich bei einer Rückkehrberatungsstelle individuell zu Ihren Möglichkeiten einer feiwilligen Rückkehr in Ihr Herkunftsland beraten.
- Wenn Sie sich für eine freiwillige Rückkehr in Ihr Herkunftsland entscheiden, stellen Sie einen Antrag auf Förderung der Ausreise.
- Bis zum 31.12.2018 können Sie zusätzlich Wohnkosten für die Reintegration in Ihrem Herkunftsland beantragen.
Weitere Informationen in Ihrer Sprache finden Sie im Internet auf: http://www.ReturningfromGermany.de
„Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ ist eine Erweiterung des Bundesprogramms StarthilfePlus.
# Familien können je nach Bedarf bis zu maximal 3.000 €, Einzelpersonen bis zu maximal 1.000 € Wohnkostenzuschuss in Sachleistungen bis zu zwölf Monate im Herkunftsland erhalten. Anträge auf Wohnkosten zuschuss werden nur im Zeitraum vom 15.09.2018 bis zum 31.12.2018 in der zuständigen Rückkehrberatungsstelle angenommen.
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