Kritik an den neuen Beschlüssen des Bundestags: Fatale Folgen für asylsuchende Frauen

Von Terre de Femmes

Am 07. Juni 2019 beschloss die Bundesregierung im Schnellverfahren eine Reihe von Gesetzen zu Asyl, Abschiebung und Einwanderung, die schwere Folgen für asylsuchende Frauen mit sich bringen.

Zum einen wurde das Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes verabschiedet, in welchem die Wohnsitzauflage für internationale Schutzberechtigte verankert ist.

Die Wohnsitzauflage wurde 2016 eingeführt und verpflichtet AsylbewerberInnen, drei Jahre in dem Bundesland und oft auch in der Kommune zu bleiben, in dem ihr Asylantrag bearbeitet wird. Die Regelung sollte befristet bis zum 06. August 2019 gelten, ist nun nach Beschluss des Bundestags jedoch endgültig festgeschrieben.

Die Entfristung des Integrationsgesetzes bringt schwere Folgen für Asylbewerberinnen mit sich. Frauen, die Gewalt ausgesetzt sind und sich von ihren gewalttätigen Partnern trennen wollen, werden von der Wohnsitzauflage maßgeblich eingeschränkt. Sie benötigen eine behördliche Genehmigung, um ihren Wohnsitz zu ändern und müssen darauf hoffen, dass der örtliche Träger ihrer Sozialleistungen für die Kosten eines Frauenhausplatzes aufkommt. Außerdem kann sich eine Aufhebung der Wohnsitzregelung wegen häuslicher und sexualisierter Gewalt und/oder Zwangsverheiratung mehrere Monate hinziehen, was gewaltbetroffene Frauen in einer sehr vulnerablen Lage zurücklässt.

Ebenso hat der Bundestag das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ zur „besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ beschlossen, welches schnellere Ausweisungen ermöglichen soll. Auch hier sind die Auswirkungen für Frauen enorm. Derzeit werden Frauen mit Kleinkindern schon in andere europäische Länder überstellt, obwohl in diesen keine Unterkunft sichergestellt ist. Solche Abschiebungen werden durch das Gesetz erleichtert. Außerdem können Frauen in Abschiebehaft selten ihr Recht auf geschlechterspezifisches Asyl durchsetzen, da ihnen kaum eine Asylverfahrensberatung angeboten wird. Darüber hinaus werden zivilgesellschaftliche Organisationen durch die beschlossene Regelung stark eingeschüchtert und kriminalisiert. Zukünftig machen sie sich strafbar, wenn sie in irgendeiner Weise eine (erfolgreiche) Abschiebung verhindern.

Die verabschiedeten Gesetze des Bundestags schränken die Grundrechte der Menschen massiv ein und sind integrationshemmend. Zudem finden spezifische Situationen von Mädchen und Frauen keine hinreichende Berücksichtigung. Den geflüchteten Mädchen und Frauen, die von sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffen sind, wird durch die beschlossenen Maßnahmen die gesamtgesellschaftliche Integration und der Ausbruch aus dem Kreislauf der Gewalt erschwert. Die Regelungen widersprechen der Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt. TERRE DES FEMMES fordert die Bundesregierung auf, diese Gesetze in Bezug auf Frauenrechte zu prüfen bzw. zu verändern und die Istanbul-Konvention zu beachten.

Terres de Femmes, Stand 06/2019

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