Wer sind die Flüchtlinge / Asylsuchende?

Der Begriff wird im internationalen Flüchtlingsrecht durch die Genfer Flüchtlingskonvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 definiert. Danach gilt als Flüchtling, wer

„[…] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der RasseReligionNationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“

In der Alltagssprache gebräuchliche erweiterte Flüchtlingsbegriffe schließen darüber hinausgehend auch

Die beiden letzteren Gruppen werden von vielen Staaten nicht als „Flüchtlinge“ anerkannt, sondern als „illegale Einwanderer“ bezeichnet, die dementsprechend auch keinen Anspruch auf Asyl haben.

Daneben gibt es in Deutschland sogenannte Kontingentflüchtlinge, die aufgrund einer politischen Entscheidung der Bundesregierung aufgenommen werden können. Sie durchlaufen kein Asyl- und auch kein sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 23 und § 24 AufenthG), können ihren Wohnsitz jedoch nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht frei wählen.[3]

Rechtliche Aspekte

Bis Flüchtlinge einen offiziellen Flüchtlingsstatus erhalten haben, können sie auch als Asylsuchende oder Asylbewerber gelten. Wird ihr Status als Flüchtling anerkannt, erhalten sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge in den Ländern, die Vertragsstaaten sind (Genfer Flüchtlingskonvention). In Deutschland unterscheidet man zudem zwischen der Anerkennung der Asylberechtigung und der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; beide Begriffe sind in den Voraussetzungen ähnlich, aber nicht deckungsgleich. Manche Staaten sind relativ tolerant und akzeptieren häufig Aufnahmegesuche; andere lehnen sie nahezu rigoros ab.

Länder, die der Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Protokoll 1967 beigetreten sind, sind zum Schutz der Flüchtlinge verpflichtet und können nicht willkürlich Flüchtlinge in ihr Herkunftsland abschieben. Flüchtlinge können sich auch an den UNHCR wenden. Nicht alle Nationen der Welt sind der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 beigetreten.

Die palästinensischen Flüchtlinge infolge des Palästinakriegs von 1948 und ihre Nachkommen fallen nicht unter die 1951 abgeschlossene Konvention bzw. den UNHCR, jedoch unter die zuvor beschlossene UNRWA-Agenda. Somit unterliegen sie einem Sonderstatus; siehe: Palästinensisches Flüchtlingsproblem.

Eine Antwort zu Wer sind die Flüchtlinge / Asylsuchende?

  1. anwohner51 schreibt:

    Finde ich gut, wenn sich mal jemand mit den wirklichen Hintergründen beschäftigt und nicht nur Belanglosigkeiten von sich gibt.
    Danke schön, weitermachen!

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